micha.er hat geschrieben:
hallo bin neu in diesem forum. ich möchte gern mein hobby zum beruf machen. veranstalltungen planen! ich wollte wissen was ich alles für gesetze beachten muss bei veranstalltungen.
Naja da wäre zum einen das BGB etc.
Also alle normalen Gesetzbücher.
Sobald es um eine Veranstaltung geht, gibt es in den meisten Bundesländern die VstättV -Versammlungsstättenverordnung.
Dann alle möglichen Gesundheitsverordnungen, wenn es um Essens und Getränkeausschank geht.
Das sind erst mal die, die mir auf die Kürze einfallen.
micha.er hat geschrieben:
zb wie viele sicherheitsleute auf wie viele besucher? Gema..., notausgänge. usw.
für die Anzahl der Sicherheitskräfte gibt es keine genaue Regelung...
Ich handle das meistens so 100 Personen= 1 Security, aber das kommt auch wieder ganz auf Location, Art etc. an.
Gema, schönes Thema, einfach immer anmelden, bei regelmäßigen VA's hilft vll auch ein Rahmenvertrag mit der Gema, einfach mal bei der zuständigen Bezirksdirektion anrufen und fragen.
Notausgänge= VstättV
micha.er hat geschrieben:
als was muss ich das gewerbe anmelden? muss ich es überhaupt? will es nebenberuflich machen.
Du musst gar nichts, dann bleibt es aber weiterhin Hobby

Also wenn du es anmeldest und nebenberuflich machst, dann gibts a) die möglichkeit Kleingewerbe (schau bei google nach) oder b) sich ins Handelsregister als Kaufmann eintragen lassen oder c) eine UG zu gründen.
Viele Türen stehen da offen.
micha.er hat geschrieben:
vielleicht kann mir ja einer n tip geben wo ich sowas finde oder n link schicken.
ich danke jetzt schon allen die mir helfen können.
Bitte
